AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Paddel&Pedale UG
Sie benötigen zum Chartern und Fahren eines von uns gemieteten Bootes keinen Bootsführerschein Die Charterboote entsprechen der Sportbootvermietungsverordnung Binnen.
Das Fahrtgebiet für Charterer erstreckt sich über die Müritz- Havel- Wasserstraße km 0,00 bis km 31,8 einschließlich Lychener Gewässer und die Obere- Havel- Wasserstraße km 70,0 bis km 94,4 einschließlich Rheinsberger Gewässer und Zehdenicker Gewässer. Das Befahren der Müritz ist grundsätzlich verboten. Alle anderen Seen dürfen bis zu einer Windstärke von maximal 4 Bft. befahren werden.
Das Fahren bei Nacht und unsichtigem Wetter ist verboten. Das Boot ist nicht zu führen von Personen unter 18 Jahren und Personen die infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes erkennbar behindert sind. Ebenfalls ist das Boot nicht von Personen zu führen die notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Bootes nicht besitzen.
Das Grillen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer ist an Bord verboten. Der Charterer (Sportbootführer) verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt mit dem Revier vertraut zu machen, seine Bootsmannschaft sicher zu beherrschen und einen Helfer zur Unterstützung bei Fahr-, An- und Ablegemanövern zu bestimmen. Der Charterer darf das Charterboot nicht dritten überlassen.
Der Charterer (Sportbootführer) hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen,
-nüchtern zu erscheinen
- sich während der Einweisung über das führen des Bootes zu informieren
- das der Beschilderung und den Seezeichen folge geleistet wird
- das die Zahl der für das Boot zugelassenen Personen nicht überschritten wird
- das keine Abfälle oder Unrat ins Wasser gelangen sondern umweltgerecht entsorgt werden
- das keine Pflanzen beschädigt werden
- das Tiere in ihrem Lebensraum nicht beeinträchtigt werden
- das Boot und die Ausrüstung vor Schaden und Missbrauch zu bewahren
- das die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden
- sich an Häfen, Campingplätzen etc. An- bzw. Abzumelden
- an ufernahen Bereichen und bei Untiefen den Gewässergrund nicht zu berühren
- sich umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten
- das den Segel- und von Muskelkraft bewegten Booten und der Fahrgast- und
Berufsschifffahrt die Vorfahrt zu gewähren ist.
Beim Umgang mit Verbrauchsstoffen (Benzin, Öl, Gas, etc.) ist höchstmögliche Obacht zu geben.
Das Tanken auf Seen und Flüssen ist untersagt und ist nur an Land oder offiziellen Bootstankstellen lt. Sachkunde Bootsbetankung durchzuführen.
Zugang zum Gelände C24
Der Zutritt für Besucher auf das Gelände, NaturcampingplatzC24, Diemitzer Schleuse 1, 17252 Diemitz, die unter Alkohol-Einfluss stehen, wird vom Eigentümer/ Platzwart verweigert. Jeder Gast muß zum Antritt der Fahrt nüchtern erscheinen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen obig genannte Bedingungen und unnötigen Lärmbelästigungen erfolgt eine vorzeitige Abgabe des Charterbootes bzw. wird das Ablegen nicht gestattet.
Den Anweisungen des Platzwarts und des Hafenmeisters ist zwingend Folge zu leisten.
Bei nicht Beachtung erfolgt unmittelbar der Platzverweis und ein dauerhaftes Platzverbot !
Es wird empfohlen die mitgeführten Rettungswesten anzulegen. Bei Kindern, Nichtschwimmern, Schulklassen, Jugendgruppen etc. ist das Anlegen der Rettungswesten grundsätzlich Pflicht.
Nach Vertragsabschluss sind 50% der Gesamtsumme innerhalb von
14 Tagen auf das unten angegebene Konto zu Überweisen. Die Restzahlung sowie die
Kaution in Höhe von 200,00 € wird in bar bei Übergabe des Bootes vor Reiseantritt fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist die Chartergebühr und Kaution vor Charterbeginn in bar
zu entrichten. Bei Rückgabe des Charterbootes wird die Kaution zurückerstattet. Eine
notwendige Endreinigung ( 50,00 € ), Schäden oder Verluste und das verbrauchte Benzin
werden mit der Kaution bei Abgabe des Bootes verrechnet. Wenn der Charterer die Chartertour nicht antreten
kann, so teilt er dies dem Vercharterer unverzüglich mit. Gelingt dem Vercharterer ein
Ersatzcharter, so erhält der Charterer abzüglich einer 20%igen Bearbeitungsgebühr seinen
Charterpreis zurück. Anderenfalls hat der Vercharterer Anspruch auf 50% der
Chartergebühr bei 4 Wochen bis zum Chartertermin, 75% bei 2 Wochen und weniger als 48 Stunden vorher, 100% bis
zum vereinbarten Chartertermin.
Bei zu später Abgabe von mehr als 1er Stunde sind die entstandenen Kosten auf Grund von Anschlussbuchungen und der damit einhergehenden Verzögerung der folgenden Übergabe, vom Charterer zu tragen. Bei mehr als 3 Stunden Verspätung wird ein voller Tagesmietsatz erhoben, jedoch nicht weniger als 200,-EUR, und in Rechnung gestellt.
Es wird dem Charterer empfohlen eine dementsprechende Reiserücktrittskosten-
Versicherung abzuschließen. Die Boote sind jeweils zu folgenden Konditionen
Haftpflichtversichert: Personenschäden 1,5 Millionen € Sachschäden 500.000 €
Vermögensschäden 50.000 € bei 500 € Selbstbehalt . Die Vertragsbedingungen des
Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können vom Charterer angefordert
werden. Das Privateigentum des Charterers unterliegt nicht dem Versicherungsschutz. Der
Charterer verpflichtet sich, dem Versicherer zu einem möglichen Schadensfall sämtliche
Auskünfte zu erteilen. Die obige Haftpflichtversicherung führt nicht zu einer
Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt
werden oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Für Handlungen und
Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht
wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privatrechtlichen und strafrechtlichen
Folgen, Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Der Vercharterer haftet weder für den
Charterer noch für andere an Bord befindliche Personen.
Der Charterer übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung und haftet für die an Bord
befindlichen Personen. Der Vercharterer sorgt dafür das dem Charterer das Boot
vertragsgemäß mit der dazu gehörigen Ausstattung zur Verfügung steht. Eine
Verlängerung der Charterzeit bedarf der Zustimmung des Vercharterers ansonsten ist der
Charterer verpflichtet das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei
verspäteter Rückgabe zahlt der Charterer für jeden angefangenen Tag das doppelte der für
einen Tag anfallenden Chartergebühr. Gibt der Charterer das Boot nicht am vereinbarten
Zielort ab, egal aus welchem Grund, so trägt der Charterer die Kosten für die Rückführung
des Bootes. Der Chartervertrag gilt als verlängert bis zur Rückgabe des Charterbootes.
Schäden an Ausrüstung oder Boot, die die Nutzung bzw. Seetüchtigkeit nicht behindern
und die Nutzung bis auf weiteres ermöglichen, berechtigen nicht zum Rücktritt oder
Minderung.
Der Vercharterer ist unverzüglich zu informieren bei Havarien, Kollisionen und Schäden
jeglicher Art. Bei Unfällen und Schäden ist der Charterer verpflichtet eine Niederschrift
anzufertigen und diese von der Wasserschutzpolizei, dem Unfallgegner, Hafenmeister,
Schleusenwart etc. bestätigen zu lassen. Reparaturen von normalem Materialverschleiß
über 100,00 € bedarf der Zustimmung des Vercharterers.
Bei Vertragsverletzung, grobem Verstoß gegen die Binnenschifffahrtsstraßenverordnung,
die AGB's, Naturschutz und Umweltgesetze und grobfahrlässigem Verhalten wird die
Charter an Ort und Stelle vom Vercharterer beendet. Dadurch entstehende Kosten und
Aufwendungen trägt der Charterer.